Was ist eine Revision?
Die Revision ist eine Funktionseinheit im Unternehmen, beispielsweise in Zug, Cham oder Steinhausen. Aufgabe der Revision ist es, die Geschehnisse der betrieblichen Tätigkeit nachträglich zu überprüfen. Man spricht hier auch vom Internal Auditing. Beispielsweise werden beim Financial Auditing im Bereich Revision das Finanz- und Rechnungswesen überprüft und dort die Einhaltung der Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung. Durch eine interne Revision können noch weitere Kontrollen durchgeführt werden. Die Kontrollen muss ein Unternehmen aber nicht zwingend selbst machen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontrolle von internen Planungsvorgaben, Umsetzung von Dienstanweisung etc. an einen Dienstleister für Themen rund um Treuhand zu vergeben und von diesem eine Revision durchführen zu lassen.
Revision durch unabhängige Personen
Prinzipiell können, wie bereits oben erwähnt, auch externe Prüfer die Revision vornehmen, um Verbesserungen im Betrieb durchzusetzen. Es gibt einige Dienstleister, auch aus dem Bereich Treuhand, die hier sehr gerne diese Aufgabe der Revision übernehmen. Dies hat auch für das Unternehmen, etwa aus Neuheim, Menzingen oder Walchwil einige Vorteile. Die Revision ist eine Organisationseinheit im Unternehmen, die grundsätzlich weitgehend unabhängig von der Unternehmensleitung sein sollte. Solch eine Unternehmensüberwachung, die nicht nur durch unternehmensinterne, prozessunabhängige Mitarbeiter durchgeführt werden muss, soll schliesslich die besten und vor allem unabhängige Ergebnisse zutage bringen. Die Überwachung erfolgt durch Prüfungen. Zu den Aufgaben der Revision zählen unter anderem die Prüfung im Finanzwesen und Rechnungswesen, Prüfung der Einhaltung unternehmensinterner Regeln und deren Wirkungsweise auf die Zielerreichung der Unternehmensziele. Ein Unternehmen muss nicht nur darauf achten Kosten zu sparen, etwa durch externe Vergabe der Buchhaltung, der Lohnbuchhaltung, vom Rechnungswesen oder anderen Aufgaben im Bezug auf Treuhand wie Angelegenheiten rund um die Steuer. Um sich am Markt zu behaupten, sollte auch die externe Revision immer ein Thema sein.
Revision durch Dienstleister und interne Mitarbeiter
Eine der wesentlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der internen Revision ist wie bereits beschrieben, deren Unabhängigkeit. Sie prüfen im Auftrag der Geschäftsführung, der dann die Ergebnisse an den Aufsichtsrat berichtet. Das bedeutet, die interne Revision muss also über alle firmeninternen politischen und strategischen Überlegungen stehen. Und hier beginnen schon die ersten Probleme, auch für Unternehmen aus Baar, Risch-Rotkreuz oder Hünenberg. Die Einrichtung einer unabhängigen Revision bedeutet auch, dass diese Mitarbeiter mit keinen revisionsfremden Aufgaben betraut sein dürfen. Eine solche Freistellung von Mitarbeitern scheitert in der Praxis oftmals an der notwendigen Vollauslastung der Mitarbeiter oder der vorhandenen Ressourcen. Und hier kommt der Dienstleister im Bereich Treuhand ins Spiel. In vielen Fällen entscheidet sich das Unternehmen, nicht nur in den bereits genannten Orten, für einen Mix aus eigener interner Revision und externen Spezialisten. Dies Art der Zusammenarbeit bezeichnet man auch als Co-Sourcing. Spezielle Prüfungshandlungen können dann kostenschonend an externe Fachleute ausgelagert werden. Die interne Revision kann sich dann voll auf die Basisaufgaben konzentrieren. Spezielles Fachwissen, welches nicht jedes Jahr benötigt wird, etwa zum Thema Rechnungswesen, kann dann zielgerichtet von aussen zugekauft werden.