Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung
Eine Immobilienverwaltung hat die Aufgabe, die Eigentümer zu entlasten und für die Betreuung seiner Immobilien verantwortungsvoll zu sorgen. Die Immobilienverwaltung, beispielsweise in Baar, Hünenberg oder Risch-Rotkreuz, stellt dabei das Bindeglied zwischen dem Eigentümer und Mietern, Behörden, Versorgern, Dienstleistern und Versicherungen dar. Der Alleineigentümer einer Immobilie ist dabei frei in der Entscheidung, ob er eine Immobilienverwaltung mit der Betreuung seiner Immobilie beauftragt oder nicht.
Welchen Vorteil hat eine Immobilienverwaltung?
Während der laufenden Betreuung der eigenen Immobilie treffen Eigentümer auf eine Vielzahl von Fragen. Eine professionelle Immobilienverwaltung hat stets die passende Antwort, um die Immobilien rechtssicher und erfolgreich an eine nachhaltige Steigerung der Rendite heran zu führen. Dabei werden folgende Fragen und Aufgaben dem Eigentümer der Immobilie von der Immobilienverwaltung abgenommen. Wie rechne ich die angefallenen Betriebskosten richtig ab?Wie werbe ich richtig für eine Neuvermietung? Woher bekomme bei einer Neuvermietung einen rechtssicheren Mietvertrag, der alle gesetzlichen Neuerungen berücksichtigt? Welche Kautionshöhen darf ich verlangen und wie verwahre ich dieses Geld? In welchen Fällen darf ich über die Kaution verfügen? Wie und wie hoch kann ich die Mieten erhöhen? Was kann ich tun, wenn mein Mieter seine Miete nicht regelmässig zahlt? Welche Gefahren muss ich versichern? Wie reagiere ich auf Mängelanzeigen und Mietminderungsandrohungen meiner Mieter? Kann ich meine Immobilie, etwa in Zug, Cham oder Steinhausen umbauen, wie ich es will? Welche sonstigen gesetzlichen Vorschriften muss ich als Vermieter beachten? Muss ich eine Wohnungsübergabe oder Wohnungsabnahme protokollieren? Und wenn ja, was sollte ich darin alles festhalten?
Welche Aufgaben übernimmt eine Immobilienverwaltung?
Die vielzähligen Aufgaben einer Immobilienverwaltung werden zunächst in den technischen, kaufmännischen und administrativen Bereich aufgegliedert. Aber auch die Beratungstätigkeit der Immobilienverwaltung ist eine Kernaufgabe. Der Eigentümer selbst entscheidet aber, welche Aufgaben die Immobilienverwaltung übernehmen soll. Dies wird dann zwischen beiden Parteien vertraglich vereinbart.Viele Leistungen einer Immobilienverwaltung sind für den Eigentümer direkt nicht ersichtlich. Hierzu zählen u.a. das Verbuchen sämtlicher Zahlungsein- und Zahlungsausgänge, das Mahnwesen, die Disposition von laufenden Rechnungen, Abschluss von Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträgen, was alles von der Immobilienverwaltung gemacht wird. Auch die Kommunikation mit den Mietern, Behörden, Dienstleistern und Handwerkern, sowie das Verwahren von Schlüsseln, das Bearbeiten von Schäden, Rundschreiben und Aushänge, wie auch die Neuvermietung werden von vielen Eigentümern stark unterschätzt und deshalb gerne in die Hände der Immobilienverwaltung gegeben. Die Beachtung gesetzlicher Neuerungen und aktueller Rechtsprechungen machen es den meisten Immobilienbesitzern fast unmöglich, diese Aufgaben zu bewältigen und Entlastung schafft hier die Immobilienverwaltung. Diese Aufgaben abzugeben, macht überall Sinn. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um Immobilien in grossen Städten oder Immobilien in Orten wie Neuheim, Menzingen oder Walchwil handelt. Oft liegt die Immobilienverwaltung in Obhut einer Treuhand. Dort gibt es meist noch andere Leistungen wie Lohnbuchhaltung, Buchführung, Steuern oder Revision oder Hilfe bei der Firmengründung.
Immobilienverwaltung im kaufmännischen und technischen Bereich
Zu den Aufgaben der Immobilienverwaltung im kaufmännischen Bereich gehören das Vereinnahmen und die Verwaltung der Miete, das Anmahnen von säumigen Mietern, die regelmässige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem Immobilienbesitzer, die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen, die Bezahlung anfallender Kosten und die Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen. Zu den Aufgaben der Immobilienverwaltung im technischen Bereich gehören der Betrieb und die Kontrolle von Einrichtungen, die Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern, das Durchführen und die Kontrolle von Instandhaltungsmassnahmen, oder auch in Einzelfällen das Durchführen von Modernisierungen.